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Ertragsteuerliche Geschäftsvorfälle nach dem „JStG 2019“
Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. Jahressteuergesetz 2019) sind zahlreiche neue steuerliche Rechtsgrundlagen geschaffen worden, die sich auf die Besteuerung der Unternehmen auswirken. In der Folge stellt sich für die Unternehmen auch die Frage, wie die von den Neuerungen betroffenen Sachverhalte im Rahmen der Buchhaltung zu erfassen sind. Für diese Geschäftsvorfälle bestehen zum Teil neue Konten im SKR 04, zum Teil sind diese auf bereits vorhandenen Konten zu buchen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Sonderabschreibung nach § 7c EStG
[i]Neue Sonderabschreibung für ElektronutzfahrzeugeEine gänzlich neue Förderungsnorm wurde mit der Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder gesetzlich normiert (§ 7c EStG). In beiden Fällen muss es sich um Neufahrzeuge handeln, die dem Anlagevermögen eines Unternehmens zuzurechnen sind.
Der Förderung unterliegen nur Fahrzeuge, die nach dem und vor dem angeschafft werden (§ 52 Abs. 15b EStG). Der neue § 7c EStG tritt erst in Kraft, sobald die Europäische Kommission feststellt, dass die Regelung entweder keine Beihilfe oder eine ...