Das FA ist auch dann zur Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung wegen der nachträglich bekannt gewordenen Tatsache der
unterlassenen Kürzung der als Sonderausgaben deklarierten Beiträge eines angestellten und daneben selbständig tätigen Rechtsanwalts
zu gesetzlichen Rentenversicherungen um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss befugt, wenn die insoweit uneindeutigen Eintragungen
in der Lohnsteuerbescheinigung und einer Bescheinigung des tatsächlich zuständigen Versorgungswerks zwar Anlass zu weiteren
Ermittlungen gegeben hätten, der Steuerpflichtige aber seine Mitwirkungspflichten durch die Eintragung der nicht um die steuerfreien
Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge an das Versorgungswerk verletzt hat ( vgl. ,
BStBl II 2013, 997).
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGD:2020:0128.10K546.19E.00
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 11 Nr. 28 DStRE 2020 S. 908 Nr. 15 EFG 2020 S. 698 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2020 S. 1314 PAAAH-46142
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