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Coronavirus | Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg (BMF)
Das BMF hat eine Verständigungsvereinbarung zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom
veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die Besteuerung von Grenzpendlern nach
Luxemburg und bedeutet eine Entlastung für grenzüberschreitend tätige
Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19
Pandemie (-LUX/19/10007
:002).
Hintergrund: Homeoffice kann zum Wechsel des Besteuerungsrechts führen
Insbesondere Grenzpendler*innen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, sind von den aktuellen Ausgangsbeschränkungen betroffen. Wenn sie nun, vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen au...