Ist Art. 167 in Verbindung mit Art. 178 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug im gleichen Steuerzeitraum wie dem, in dem die Vorsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen abzuführen ist, davon abhängig gemacht wird, dass die für diese Umsätze geschuldete Vorsteuer in einer entsprechenden Steuererklärung angemeldet wird, die innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist (in Polen 3 Monate) ab Ablauf des Monats abzugeben ist, in dem für den Erwerb der Waren oder Dienstleistungen eine Steuerpflicht entstanden ist?
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