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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 7 K 75/19

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr 1; GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1

Verlängerung eines Erbbaurechts ist grunderwerbsteuerpflichtig

Leitsatz

Die Verlängerung eines Erbbaurechts unterliegt als Rechtsgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer.

Fundstelle(n):
DStRE 2020 S. 1468 Nr. 23
ErbStB 2020 S. 151 Nr. 6
UVR 2020 S. 168 Nr. 6
EAAAH-45943

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