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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 69/17

Gesetze: DBA Polen

Zulässigkeit des inländischen Abzugs finaler ausländischer Betriebsstättenverluste

Leitsatz

Aus dem , ABl EU 2018, Nr. C 276, 3) ergibt sich mit hinreichender Klarheit, dass es die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gebietet, dass von einem unbeschränkten Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedsstaat erzielte Verluste abgezogen werden können, wenn aufgrund der Einstellung der Tätigkeit in dem anderen Mitgliedsstaat dort dauerhaft kein Abzug der Verluste mehr möglich ist.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 6 Nr. 32
DStRE 2020 S. 1025 Nr. 17
GStB 2020 S. 233 Nr. 7
GmbH-StB 2020 S. 130 Nr. 5
KÖSDI 2020 S. 21927 Nr. 10
UAAAH-45942

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