Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Coronavirus | Sonderregelungen für Grenzpendler*innen (BMF)
Das BMF plant Sonderregelungen um negative steuerliche Folgen für Grenzpendler*innen zu vermeiden. Die Sonderregelungen sollen insbesondere dazu dienen, dass die aktuellen Grenzpendler-Regelungen einiger DBA nicht zu einem coronabedingten Wechsel des Besteuerungsrechts führen.
Problemlage: Homeoffice kann zum Wechsel des Besteuerungsrechts führen
Insbesondere Grenzpendler*innen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, sind von den aktuellen Ausgangsbeschränkungen betroffen. Wenn sie nun, vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrunde liegenden Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) der beiden betroffenen Staaten das Überschreiten ...