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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 13-14 | Vermietung: Einkommensteuerliche Beurteilung der Kosten für die Sanierung eines Abwasserkanals

Der BFH hat jüngst zur Einordnung von Aufwendungen für die Sanierung eines Abwasserkanals als Herstellungskosten eines Gebäudes oder sofort abzugsfähige Werbungskosten Stellung bezogen. Der IX. Senat prüft dabei lehrbuchartig sämtliche im Rahmen der Sanierung belasteten Teilarbeiten auf deren ertragsteuerliche Qualifikation. Nebenbei fasst er die bisher ergangene Rechtsprechung zu Erschließungs- und Anliegerbeiträgen sowie Anschlusskosten zusammen.

Der für die Vermietungseinkünfte zuständige IX. Senat des Bundesfinanzhofs musste die Frage beantworten: Wie sind die Aufwendungen für die Sanierung eines Abwasserkanals einkommensteuerlich zu behandeln? Handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen und damit um sofort abzugsfähige Werbungskosten oder aber um nachträgliche Herstellungskosten, die sich nur im Wege der Abschreibung steuermindernd auswirken – verteilt über die lange Nutzungsdauer des Gebäudes? Oder – und das wäre für einen Vermieter die schlechteste Variante – um nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens?

Die aktuelle Entscheidung bringt zwar nichts wirklich Neues, sondern bewegt sich im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung. Ihre Bedeut...