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Track 08-09 | Geschäftsveräußerung: Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten umfasst Zinsanteil
Alternativ zur Sofortbesteuerung kann der Veräußerer eines Gewerbebetriebs Zeitrenten, die über mehr als zehn Jahre vereinbart sind, als nachträgliche Betriebseinnahmen behandeln (sog. Zuflussbesteuerung). Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH ist in diesem Fall auch der Zinsanteil der Zeitrente im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Es handelt sich nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer unterliegen.
Um die Veräußerung eines Gewerbebetriebs geht es bei dem nächsten Urteil des Bundesfinanzhofs.
Bei der Versteuerung des Veräußerungsgewinns gibt es bekanntlich ein Wahlrecht, wenn der Kaufpreis aus langfristig wiederkehrenden Bezügen besteht, die hauptsächlich im Interesse des Verkäufers vereinbart wurden. Um dessen Versorgung zu sichern. Der Verkäufer kann dann wählen – zwischen der sofortigen Besteuerung und der sog. Zuflussbesteuerung. Das gilt auch bei der Vereinbarung von Kaufpreisraten mit einer Laufzeit von über zehn Jahren.
Wie schon zuvor das Hessische FG in erster Instanz hat der X. Senat des BFH jetzt entschieden: Bei der Zuflussbesteuerung ist auch der Zinsanteil einer Zeitrente im Rahmen d...