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Track 04 | Umsatzsteuer: Abgabe von Voranmeldungen für neu entstandene Organschaften
Das LfSt Niedersachsen hat sich zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für neu entstandene Organschaften geäußert. In diesen Fällen richtet sich der Abgabezeitraum nach der Höhe der Steuer des Organträgers im vorangegangenen Kalenderjahr. Die Umsätze der jeweiligen Organgesellschaften bleiben dabei außer Betracht. Beträgt die Vorjahreszahllast nicht mehr als 1.000 €, kann die Organschaft aber dennoch zu vierteljährlichen Voranmeldungen verpflichtet werden.
Das Landesamt für Steuern aus Niedersachsen hat sich zu der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für neu entstandene Organschaften geäußert. – In diesen Fällen richtet sich der Abgabezeitraum für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach der Höhe der Steuer des Organträgers im vorangegangenen Kalenderjahr. Die Umsätze der jeweiligen Organgesellschaften bleiben dabei außer Betracht.
Zur Erläuterung heißt es in der Verfügung: Organgesellschaften sind Teile des einheitlichen Unternehmens eines Unternehmers. Unternehmer ist nur der übergeordnete Organträger. Im Jahr vor der Begründung der Organschaft liegen hingegen noch einzelne selbständige Unternehmen vor. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer-Voranmeld...