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Coronavirus | Kündigungsschutz für Mieter und Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende (BMJV)
Nachdem der Deutsche Bundestag vergangene Woche das Gesetz zur
Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen hat, sind am
die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im
Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und
existenzsichernden Verträgen wie z. B. über Telefon, Strom und Gas in Kraft
getreten. Die Regelungen gelten vorerst bis zum . Hierauf macht das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) aufmerksam.
Folgende vorübergehende Regelungen sind vorgesehen:
Mietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom bis nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fäl...