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Coronavirus | Kündigungsschutz für Mieter und Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende (BMJV)
Nachdem der Deutsche Bundestag vergangene Woche das Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen hat, sind am die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen wie z. B. über Telefon, Strom und Gas in Kraft getreten. Die Regelungen gelten vorerst bis zum . Hierauf macht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) aufmerksam.
Folgende vorübergehende Regelungen sind vorgesehen:
Mietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom bis nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fäl...