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IfSG | (Corona-Krise) Spielhallenschließung wegen Corona
Die Schließung von Spielhallen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus ist rechtmäßig.
In 16 Kommunen im Bezirk des VG Köln (u. a. in den Städten Köln, Bonn, Leverkusen und Brühl) ist in der 13. KW auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Schließung von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros angeordnet worden. Die insgesamt hiergegen gerichteten 24 Eilanträge der Betreiber der Spielhallen hat das VG Köln abgelehnt. Die Schließung von Einrichtungen, in denen Menschen zusammenkämen, sei eines der geeigneten Mittel, um die Infektionskurve zumindest abzuflachen. Das wirtschaftliche Interesse der Betreiber an einem Weiterbetrieb ihrer Spielhallen müsse hinter dem Interesse an einem wirksamen öffentlichen Gesundheitsschutz derzeit zurücktreten. Die Beschwerde beim OVG Münster geg...