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Coronavirus | Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (GKV-Spitzenverband)
Unternehmen und Betriebe, die sich durch die Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finanziell entlastet werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum befristet und greifen erst, wenn andere Regelungen zur Entlastung ausgeschöpft wurden.
Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom
Der GKV-Spitzenverband hat sich am zu der Möglichkeit geäußert, Sozialversicherungsbeiträge zu stunden. Das Schreiben sieht für Unternehmen bzw. Betriebe, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, einen erleichterten Zugang zu Beitragsstundungen vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beitragsstundungen ist, dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausgesc...