Frage des Vorliegens einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
Leitsatz
Im Streitfall liegt keine „gebrochene Lieferung” vor. Der Senat folgt nicht der Auffassung der Stpfl., sie sei dadurch, dass
sie auf dem CMR-Frachtbrief als Absender eingetragen ist, Versenderin der Ware bis zum Empfänger geworden. Eine Versendung
liegt vor, wenn jemand die Beförderung durch einen selbstständig Beauftragten ausführen lässt. Im Streitfall sind keinerlei
Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die Stpfl. mit der die Versendung der Waren ausführenden Spedition irgendwelche Rechtsbeziehungen
hatte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 10 Nr. 21 DStRE 2020 S. 792 Nr. 13 EFG 2020 S. 558 Nr. 7 YAAAH-45488
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