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Gesetzgebung | Änderungen im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht aufgrund des Coronavirus (Bundesrat)
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt, das
der Bundestag zwei Tage zuvor verabschiedet hatte. Ziel des Gesetzes ist, die
Folgen der Corona-Pandemie für Bürgerinnen und Bürger
abzumildern.
Insolvenzverfahren vermeiden
Unternehmen, die nur aufgrund der Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder insolvent geworden sind, sollen ihre Geschäfte trotzdem weiterführen können. Hierzu wird die Insolvenzantragspflicht bis zum ausgesetzt. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum ist das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen, eingeschränkt. Anreize sorgen dafür, dass die Unternehmen wieder wirtschaftlich arbeiten und Geschäftsb...