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Steuerrecht | Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei längerer Bearbeitungsdauer im Finanzamt
Nachzahlungszinsen, die in einem geänderten Steuerbescheid aufgrund der Auswertung eines Gewinnfeststellungsbescheids festgesetzt werden, sind auch dann nicht im Billigkeitsweg zu erlassen, weil das Finanzamt für die Auswertung des Feststellungsbescheids mehr als sechs Monate benötigt hat.
Nachzahlungszinsen sollen den Liquiditätsvorteil ausgleichen. Dieser Zweck besteht auch dann, wenn das Finanzamt durch eine späte Auswertung für die Entstehung und Höhe des Liquiditätsvorteils mitverantwortlich ist.
Der [i]Freiwillige Zahlung ratsam BFH weist in dem Urteil darauf hin, dass der Kläger die Erhebung der Zinsen dadurch hätte umgehen können, dass er freiwillig die Steuer vorab zahlt. Jedenfalls nach der Bekanntgabe des Gewinnfeststellungsbescheids für die Sozietät wusste der Kläger, wie hoch sein steuerlicher Gewin...