Kompakt-Training Bilanzen
10. Aufl. 2020
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Aufgaben und Lösungen
Klären Sie die gesetzliche Buchführungspflicht eines Kleingewerbetreibenden mit Umsatzerlösen in Höhe von 515.000,00 € und einem Jahresüberschuss/Gewinn aus Gewerbebetrieb von 53.700,00 €, der
nicht im Handelsregister
im Handelsregister
eingetragen ist.
Lösung zu 1:
Das Unternehmen eines Kleingewerbetreibenden erfordert keinen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb und gilt daher nicht als Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB).
Im Fall (1) wird der Kleingewerbetreibende wie ein Nicht-Kaufmann (= Privatperson) behandelt. Folglich besteht keine handelsrechtliche Buchführungspflicht. Dies gilt auch aus steuerlicher Sicht, da keines der Größenmerkmale des § 141 Abs. 1 AO überschritten wird.
Im Fall (2) wird der Kleingewerbetreibende durch Eintragung ins Handelsregister zum vollwertigen Kaufmann (§ 2 Satz 1 HGB). Daher sind nach § 238 Abs. 1 HGB Bücher zu führen. Diese Verpflichtung gilt auch für steuerliche Zwecke (§ 140 AO).
Sofern in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils Umsatzerlöse von nicht mehr als 600.000,00 € und ein Jahresüberschuss/Gewinn aus Gewerbebetrieb von nicht mehr als 60.000,00 € erzielt werden, kann handels- und steuerrech...