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NWB Nr. 39 vom Fach 30 Seite 649

Reisegewerberecht

von Universitätsprofessor Dr. Rolf Stober, Münster

Geltungsbereich: Bundesgebiet und Berlin (West).

I. Rechtsgrundlagen

Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über das Reisegewerberecht. Er schließt an die Abhandlung ”Grundzüge des Gewerberechts” (NWB F. 30 S. 613) an und wird durch Darstellungen des Markt- und Messerechts sowie besonders praxisrelevanter gewerberechtlicher Problemkreise ergänzt werden.

Das Reisegewerberecht ist im wesentlichen im Titel III der Gewerbeordnung (§§ 55 ff. GewO) geregelt. Es wird teilweise durch Rechtsverordnungen ergänzt, die sich u. a. mit der Ausübung des Reisegewerberechts durch Ausländer und mit dem Abschluß von Haftpflichtversicherungen für bestimmte Reisegewerbetätigkeiten befassen. Da die Gewerbeordnung historisch bedingt insgesamt drei Arten gewerblicher Betätigung unterscheidet (das stehende Gewerbe, das Reisegewerbe und das Markt- und Messegewerbe), ist diese Einteilung auch bei der Abgrenzung des Reisegewerbes vom stehenden Gewerbe und von dem Markt- und Messegewerbe strikt zu beachten. Da Grundform des Gewerbes das stehende Gewerbe ist, ist das Reisegewerbe als Ausnahmegewerbe zu qualifizieren. Auch hier gilt der Grundsatz, daß die rechtliche Beurteilung einer jeden gewerblichen Tätigkeit nur m...