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NWB Nr. 16 vom Fach 30 Seite 2113

Das Berufsausbildungsverhältnis

von Professor Dr. Ralf Holland, Detmold

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Bildung wird bei uns als schulische Ausbildung mit Vollzeitunterricht, als berufliche Bildung und als akademische Ausbildung an Hochschulen betrieben. Die berufliche Bildung ist in erster Linie berufliche Ausbildung; daneben spielen - insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung - Fortbildung und Umschulung eine Rolle. Für die Berufsausbildung ist in der Bundesrepublik das duale System kennzeichnend: die Ausbildung findet an verschiedenen Lernorten statt, nämlich im Betrieb und als Teilzeitunterricht in Berufsschulen. Berufsausbildung ist berufliche Erstausbildung, die in einer Grund- und Fachbildung durchgeführt wird. Sie vermittelt eine berufliche Grundbildung, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse und die erforderlichen Berufserfahrungen. Die Ausbildung findet in einem geordneten Ausbildungsgang statt, den die jeweils maßgebliche Ausbildungsordnung vorschreibt.

Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung ist das Berufsausbildungsverhältnis (BAV).

I. Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses

1. Begriff und Wesen des Berufsausb...