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Zollrecht | Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Der Zoll hat umfangreiche Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise veröffentlicht.
Hinsichtlich der bundesgesetzlich geregelten Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Einfuhrumsatzsteuer, Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), sind die Hauptzollämter angewiesen worden, den Steuerpflichtigen angemessen entgegenzukommen. Dadurch sollen bei den betroffenen Steuerpflichtigen unbillige Härten vermieden werden.
Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
Stundungen
Durch eine Stundung kann die gesetzliche Fälligkeit des Steueranspruchs hinausgeschoben werden. Die Pflicht zur Zahlung der Steuer bleibt davon unberührt. Stundungsanträge für nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum unter Darlegung i...