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BMF 28.01.2020 IV C 7 - S 3225/20/10001 :001, NWB 13/2020 S. 886

Bewertungsrecht | Baupreisindizes zur Ermittlung des Gebäudesachwerts

Mit Schreiben v.  gibt das BMF gem. § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II, BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020 bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.