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Verantwortlichkeit bei der Kassenführung: Verlautbarung der StBK München
[i]StBK München, PM Februar 2020Beratungs- und Hinweispflichten zu Kassensystemen und zu deren Bedienung werden durch Mandanten schon bei Buchführungs- und Rechnungslegungsmandaten gesehen und deren Verletzung im Konfliktfall gegenüber Steuerberatern geltend gemacht. Der Vorstand der Steuerberaterkammer München hat hier Handlungsbedarf gesehen. Um Klarheit hinsichtlich der Verantwortlichkeiten zu schaffen, die sich bei Buchführungs- und Rechnungslegungsmandaten für Berufsträger ergeben, hat der Vorstand der Steuerberaterkammer München in seiner Sitzung am eine Verlautbarung zur Kassenführung beschlossen, die auf der Webseite www.steuerberaterkammer-muenchen.de abrufbar ist. Diese soll Berufsträger vor unbegründeten Ansprüchen ihrer Mandanten schützen.