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Zinsen bei Hinterziehung von Schenkungsteuer
Beginn des Zinslaufs ab dem Zeitpunkt, ab dem ohne Steuerhinterziehung mit einer Steuerfestsetzung zu rechnen ist
[i]v. Wedelstädt, Steuerhinterziehung, infoCenter, NWB TAAAB-80024 Werden Steuern hinterzogen, werden für den Zeitraum ab Eintritt der Steuerverkürzung bis zur Zahlung der hinterzogenen Steuer Hinterziehungszinsen erhoben. Wird die Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Erklärung verwirklicht, erfolgt zunächst keine Steuerfestsetzung. Die Steuerhinterziehung ist in einem solchen Fall dann vollendet, wenn das Finanzamt ohne die unterlassene Erklärung die Steuerfestsetzung vorgenommen hätte. Auf die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann dabei nicht abgestellt werden, wenn sich diese wegen der Steuerhinterziehung verlängert, etwa, weil noch Ermittlungen anderer Behörden abgewartet werden (, NWB SAAAH-44213).
I. Beginn des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei hinterzogener Schenkungsteuer streitig
[i]SachverhaltDie Mutter der Klägerin hatte ihr und ihrem Ehemann zwei Konten einer Schweizer Bank schenkweise übertragen. Diese Schenkungen wurden dem Finanzamt zunächst nicht angezeigt. Mehrere Jahre nach der Schenkung offenbarte die Klägerin dem Finanzamt diese Schenkungen durch Selbstanzeige. Das Finanzamt setzte daraufhin nach einer Bearbeitungszeit von knapp drei Jahren Schenkungsteuer fest und verlangte zug...