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NWB EV 4/2020 S. 139

Verfahrensrecht – Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei Schenkungsteuerhinterziehung (BFH)

Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das Finanzamt bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte. Der Zeitpunkt für den Beginn des Zinslaufs kann unter Berücksichtigung der beim zuständigen Finanzamt durchschnittlich erforderlichen Zeit für die Bearbeitung eingegangener Schenkungsteuererklärungen bestimmt werden.

Sachverhalt: Die Kläger sind Eheleute, denen die Mutter der Klägerin eine in der Schweiz belegene Immobilie sowie Guthaben auf Schweizer Konten geschenkt hatte. Da die Kläger die Schenkungen zunächst nicht beim Finanzamt angezeigt hatten, erfolgte die Festsetzung der Schenkungsteuer erst aufgrund einer me...