Kompakt-Training Steuerliche Gewinnermittlungsverfahren und Rechtsformwahl
1. Aufl. 2020
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MINILEX
Das MiniLex enthält die wichtigsten Begriffe, die in diesem Buch behandelt werden und darüber hinausgehend in diesem Zusammenhang relevante Zusatzerläuterungen.
Abfärbe- oder Infektionstheorie
Vergleiche § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG: Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen → Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bezieht. Beispiel: Eine Architekten-GbR vermittelt auch Wohnraum. Die Wohnungsvermittlung ist eine gewerbliche Tätigkeit. Folge: Die gesamte Tätigkeit der GbR (und somit auch die freiberufliche!) gilt als Gewerbebetrieb und unterliegt vollumfänglich der → Gewerbesteuer.
Abgeltungsbesteuerung
Schütten → Kapitalgesellschaften Gewinne an → natürliche Personen mit Beteiligung im → Privatvermögen aus, wird im Auszahlungszeitpunkt die „Bruttodividende“ (= Ausschüttungsbetrag nach → Gewerbesteuer, → Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) zusätzlich mit
Kapitalertragsteuer von 25 % der Bruttodividende nach § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG,
Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Kapitalertragsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 4 SolZG und
ggf. auch mit Kirchensteuer ...