Kompakt-Training Steuerliche Gewinnermittlungsverfahren und Rechtsformwahl
1. Aufl. 2020
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ÜBUNGSTEILÜBUNGSTEIL (AUFGABEN UND FÄLLE)
Welche Arten von Kaufleuten sind nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu unterscheiden?
Lösung zu Aufgabe 1:
Die verschiedenen Arten von Kaufleuten im hiesigen Sinne finden sich in §§ 1 bis 6 HGB. Zu weiteren Einzelheiten in diesem Zusammenhang vgl. genauer >> Kapitel A.1.2.
Welche Antworten sind richtig?
Zu den Kaufleuten i. S. des HGB zählen stets auch sog. Kleingewerbetreibende.
Fiktivkaufleute sind in § 5 HGB geregelt.
Der Gewerbebetriebsbegriff in § 1 Abs. 2 HGB ist grundsätzlich gleichbedeutend mit der Definition des Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 2 EStG.
Kleingewerbetreibende haben einen Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG.
Ein Vollkaufmann ist rechtsbestätigend (deklaratorisch) im Handelsregister einzutragen.
Lösung zu Aufgabe 2:
Richtige Antworten: b) bis e).
Entscheiden Sie, ob bei nachfolgenden Unternehmen die Kaufmannseigenschaft nach dem HGB vorliegt oder ggf. auch nicht! Nehmen Sie eine Fallunterscheidung vor, sofern mehrere Varianten in Frage kommen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unternehmen | Vollkaufmann § 1 HGB | Fiktivkaufmann § 5 HGB | Formkaufmann § 6 HGB | Kein Kaufmann | |
1. Zahnärzte R&Z-GbR (zwei Gesellschafter) | |||||
2. Spediteur S | |||||
3. Handelsvertreter H (§ 1 Abs. 2 HGB nicht erfüllt) | |||||
4. Haus & Wohnungsbau Pöllet KG | |||||
5. Modellagentur La... |