Kompakt-Training Steuerliche Gewinnermittlungsverfahren und Rechtsformwahl
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
ÜBUNGSTEILÜBUNGSTEIL (AUFGABEN UND FÄLLE)
Welche Arten von Kaufleuten sind nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu unterscheiden?
Lösung
Welche Antworten sind richtig?
Zu den Kaufleuten i. S. des HGB zählen stets auch sog. Kleingewerbetreibende.
Fiktivkaufleute sind in § 5 HGB geregelt.
Der Gewerbebetriebsbegriff in § 1 Abs. 2 HGB ist grundsätzlich gleichbedeutend mit der Definition des Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 2 EStG.
Kleingewerbetreibende haben einen Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG.
Ein Vollkaufmann ist rechtsbestätigend (deklaratorisch) im Handelsregister einzutragen.
Lösung
Entscheiden Sie, ob bei nachfolgenden Unternehmen die Kaufmannseigenschaft nach dem HGB vorliegt oder ggf. auch nicht! Nehmen Sie eine Fallunterscheidung vor, sofern mehrere Varianten in Frage kommen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unternehmen | Vollkaufmann § 1 HGB | Fiktivkaufmann § 5 HGB | Formkaufmann § 6 HGB | Kein Kaufmann | |
1. Zahnärzte R&Z-GbR (zwei Gesellschafter) | |||||
2. Spediteur S | |||||
3. Handelsvertreter H (§ 1 Abs. 2 HGB nicht erfüllt) | |||||
4. Haus & Wohnungsbau Pöllet KG | |||||
5. Modellagentur Lagerfield GmbH | |||||
6. Landwirt Knospe | |||||
7. Hotel Monte Paulus OHG | |||||
8. Hebamme Haube |
Lösung
Studentin S betreibt jedes Jahr während der Sommerzeit einen kleinen Kiosk am Strand von Wassersleben (Kreis Schleswig-Flensburg)...
Lösung