Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2019
2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil L: GewerbesteuerS. 543
I. Vordruck
1. Gewerbesteuererklärung (GewSt1A)
S. 544
S. 545
S. 546
S. 547
S. 548
S. 549
S. 550
Hinweis
Änderung des Vordrucks GewSt 1 A: Der Vordruck GeSt1A wurde auf den Veranlagungszeitraum 2019 fortgeschrieben. Im Einzelnen haben sich folgende relevante Änderungen im Formular ergeben:
Zeilen 32a und 32b (neu): Mithilfe der neuen Zeilen 32a und 32b wird die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach §§ 138d ff. AO (Mitteilung von Steuergestaltungen) umgesetzt. Hat ein Steuerpflichtiger eine grenzüberschreitende Steuergestaltung verwirklicht oder ist die Umsetzung dieser Gestaltung abgeschlossen, muss dieser Umstand in der Steuererklärung angezeigt werden. Hierbei handelt es sich um den Erhebungszeitraum, in der der intendierte steuerliche Vorteil erstmals eintreten soll.
Zeile 90a (neu): Die neu eingefügte Zeile 90a dient der Erfassung der Höhe der gesamten zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs i. S. von § 10a Satz 10 GewStG i. V. mit § 8c KStG im Inland vorhandenen gewerbesteuerpflichtigen stillen Reserven des Betriebsvermögens bei Anwendung der Stille-Reserven-Klausel. Diese Eintragung hat nur bei Körperschaften und Personengesellschaften zu erfolgen. Zu weiteren Einzelh...BStBl 2017 I S. 1643