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Reinhard Schweizer

Die Prüfung der Steuerfachwirte

21. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-470-10631-1

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Die Prüfung der Steuerfachwirte (21. Auflage)

Klausurtypischer Teil – Lösungen

Erster Prüfungssatz

Steuerrecht I

Teil 1: Einkommensteuer

1. Persönliche Einkommensteuerpflicht

Eloisa Brome ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, weil sie als natürliche Person ihren Wohnsitz in Leverkusen (Inland) hat.

2. Veranlagungsart

Für den VZ 2019 ist eine Einzelveranlagung durchzuführen, § 25 EStG.

Eine Zusammenveranlagung kommt nicht in Betracht, weil seit dem eine dauerhafte Trennung vorliegt.

3. Einkommensteuertarif

Auf das zu versteuernde Einkommen ist der Grundtarif nach § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden.

Das Verwitwetensplitting kann Eloisa Brome nicht in Anspruch nehmen, weil im Zeitpunkt des Todes () die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht mehr erfüllt waren, § 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG.

4. Berücksichtigung von Kindern

Manuel steht als adoptiertes Kind den leiblichen Kindern gleich, weil er ebenfalls im ersten Grad mit der Steuerpflichtigen verwandt ist, § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Eloisa Brome erhält die doppelten Kinder- und Betreuungsfreibeträge, weil der andere Elternteil verstorben ist, § 32 Abs. 6 Nr. 1 EStG.

Damit erhält sie den Kinderfreibetrag i. H. v. 4.980 € und den Betreuungsfreibetrag i. H. v. 2.640 €. (1,0 P.)

5. Ermittlung der Einkünfte für Eloisa Brome

5.1 Verpachtung und Veräußerung eines Gewerbebetriebs

El...

Die Prüfung der Steuerfachwirte

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