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Änderungen in der Beamtenbesoldung 1999
Inkrafttreten: Besoldungserhöhung: /.
I. Besoldungserhöhung
1. Lineare Erhöhung
Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Ruhestandsbeamten bei Bund, Ländern und Gemeinden waren zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1998 v. (BGBl 1998 I S. 2026) mit Wirkung vom angehoben worden (vgl. dazu NWB F. 29 S. 1305 ff.).
Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. NWB F. 29 S. 1254) sieht das BBVAnpG 1999 eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab um 2,9 % für die aufsteigenden Gehälter (BesO A, BesGr C 1 bis C 3 sowie R 1 und R 2) vor. Für die BesO B, BesGr C 4 und R 3 bis R 10 gilt die Erhöhung erst ab . Dies gilt auch für die Amtszulagen. Wie in den vergangenen Jahren ist in die lineare Anpassung auch die allgemeine Stellenzulage (Vorbem. Nr. 27 der BesO A und B) einbezogen. Alle anderen Stellenzulagen werden nicht angehoben.
Mit dieser Regelung paßt der Gesetzgeber die Dienst- und Versorgungsbezüge 2 Monate später als die allgemeine Vergütungserhöhung im Arbeitnehmerbereich des öffentlichen Dienstes an. Berücksichtigt is...