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Coronavirus | Erstattung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen (Landesfinanzbehörden)
Zusätzlich zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen des BMF sehen einige Landesfinanzbehörden nun auch Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer vor. Dazu sollen bereits getätigte Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen auf Null herabgesetzt und dann erstattet werden. Eine Übersicht über die landesspezifischen Regelungen finden Sie hier.
BMF äußert sich zur Herabsetzung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
Das BMF hat ein FAQ zu den vom BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder beschlossenen steuerlichen Erleichterungen veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Herabsetzung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen nunmehr generell (bundesweit) möglich ist.
Hessen
In Hessen können bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen...