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Steuerliche Handlungsempfehlungen in der Corona-Krise
Was KMU, Gewerbetreibende und Freiberufler jetzt tun können
[i]BMF, Schreiben v. 19.3.2020 - IV A 3 - S 0336/19/10007 :002 NWB TAAAH-44901 und Schreiben der Obersten Finanzbehörden v. 19.3.2020 Das Corona-Virus führt zu erheblichen Umsatzeinbußen und damit einer verschärften Liquiditätsbelastung, insbesondere auch durch die Erfüllung steuerlicher Pflichten, die nach dem Gesetz auch weiterhin zu erfüllen sind. Das BMF und die Obersten Finanzbehörden der Länder haben nun reagiert und gewähren erste Erleichterungen. Der folgende Beitrag stellt nicht nur die von der Finanzverwaltung gewährten Maßnahmen dar, sondern zeigt auch weitere Möglichkeiten für steuerliche Entlastungen auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Betroffene Unternehmen
Während [i]Nahezu alle Unternehmen sind betroffensich die Corona-Krise anfangs nur auf bestimmte Branchen wie den Tourismus oder den Messebau auswirkte, gibt es wegen der staatlich angeordneten Maßnahmen nur noch wenige Unternehmenszweige, die nicht durch Corona beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung ergibt sich aus der Schließung von Unternehmen, der Einschränkung der Verkehrswege sowie der krankheitsbedingten Abwesenheit von Arbeitnehmern beim Unternehmen selbst, bei den Vertragspartnern und beim Steuerberater.
Soweit bei den im [i]Erichsen, Planung und Kalkulation mit Betriebswirtschaftlicher Auswertung, BBK 5/2015 S. 236 NWB AAAAE-85380 Folgenden dargestellte...