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Coronavirus | Prüfer können zunächst von Vor-Ort-Prüfungen absehen (BaFin)
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus und der in diesem Zusammenhang ergriffenen beziehungsweise möglichen zukünftigen Maßnahmen nimmt die BaFin zum Umgang mit Vor-Ort Prüfungen (beispielsweise im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach §§ 28 ff. KWG oder der WpHG-Prüfungen nach § 89 WpHG) Stellung.
Die BaFin hat sich diesbezüglich wie folgt geäußert:
Aufgrund der Besonderheit der Sachlage wird es derzeit zugelassen, dass Prüfer von Vor-Ort-Prüfungen absehen. Dabei weist die BaFin deutlich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Ausnahme handelt, die nur während der Hochzeit der Corona-Infektionen und der Geltungsdauer der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gilt. Insbesondere besteht die grundsätzliche Verpflichtung, die gesetzlich vorgesehen Prüfungen durchführen zu lassen, fort. ...