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Kurzarbeit in der Kanzlei als sinnvolles Werkzeug in der Corona-Krise
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 925Die aktuelle Pandemie beherrscht die Nachrichten und wird für unbestimmte Zeit dazu führen, dass Deutschland herunterfährt und sich in einem Shut-Down-Modus befindet. Dieser Umstand wird auch in Kanzleien zu erheblichen Umsatzeinbrüchen und Auftragseinbußen führen. Mitarbeiter werden aufgrund eines Wegfalls verschiedenster Kanzleitätigkeiten nicht mehr in gleicher Weise ausgelastet sein, wie dies ohne die Pandemie der Fall wäre. Die Einführung von Kurzarbeit kann helfen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Gesetzgeber lockert Anforderungen an die Kurzarbeit
Auch Kanzleien werden entscheiden müssen, inwieweit sie ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Bundestag und Bundesrat haben die Bundesregierung ermächtigt, zur Kurzarbeit Anpassungen auf den Weg zu bringen, die die Hürden für die Beantragung von Kurzarbeit drastisch absenken. Zusätzlich sollen auch die bisher von den Arbeitgebern allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen werden.
[i]Neuregelungen treten rückwirkend in KraftNach einer Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) v. sollen die Neuregelungen rückwirkend zum in Kraft treten und Kurzarbeitergeld rückwirkend a...