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Arbeitsrecht | Neue Regelungen zum Kurzarbeitergeld gelten bereits ab (BMAS)
Die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden rückwirkend zum in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Darauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufmerksam.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (BGBl 2020 I S. 493) wurden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert.
Danach gilt Folgendes:
Es reicht aus, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
Kurzarbeitergeld ist auch für Beschä...