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Rückstellungen – Patentverletzungsrückstellung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Aufwendungen im Zusammenhang mit Patenten können zum einen für selbst entwickelte Patente entstehen und zum anderen für entgeltlich erworbene. Wird ein fremdes Patent verletzt, muss handelsrechtlich unter bestimmten Bedingungen eine Rückstellung gebildet werden, für die es steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten gilt.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0020 | Gewerbliche Schutzrechte |
0030 | Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten | |
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0046 | Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | Sonstige Rückstellungen |
Sonstige betriebliche Erträge | 2735 | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4822 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
4823 | Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle... |