„Zeiten der Unsicherheiten sind wertvoll“
Diese Meinung vertritt die deutsche Philosophin Natalie Knapp und erläutert in ihrem Buch „Der unendliche Augenblick“ (Rowohlt Buchverlag, 2015), warum ein Umbruch – sei es beispielweise durch Klimawandel, Migration oder die Krise der Demokratie sowie im ganz persönlichen Bereich – wertvoll ist. Dass eine Zeit des Umbruchs oder gar einer Krise, wie wir sie momentan aufgrund der Entwicklungen durch den sog. Coronavirus erleben, Menschen zunächst Angst macht und teilweise zu einer gewissen Lähmung führt, ist laut Knapp nachvollziehbar. In der gesamten Menschheitsgeschichte war die Gesellschaft immer wieder mit Krisensituationen konfrontiert, die es zu bewältigen und aus denen es zu lernen galt. Allerdings wurden in jeder Krise Impulse gesetzt, aus denen sich Neues entwickeln konnte. Denken wir nur an die Globalisierung oder Digitalisierung.
Eine Zeit des Umbruchs erlebt auch die Wirtschaftsprüfung im Rahmen der Umstellung auf die International Standards on Auditing (ISA). Die steigende Komplexität der Jahresabschlussprüfung hält Einzug in die Prüfungsstandards, dieser Entwicklung kann sich wohl niemand entziehen. WP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe beschäftigt sich in seinem Beitrag ab mit der überarbeiteten Fassung des ISA 315 (Revised 2019), der verpflichtend für Jahresabschlussprüfungen anzuwenden ist, die nach dem beginnen. Das IAASB hat für 2020 zahlreiche Unterlagen zur Umstellung auf den Standard angekündigt. Der Autor stellt insbesondere die Änderungen zur vorherigen Version von 2013 heraus: 1. Der Standard erweitert die Skalierungsmöglichkeiten des bewährten Stufenmodells zur systematischen Ermittlung von Prüfungsrisiken. 2. Die zunehmende Umstellung des stationären Handels auf Onlineplattformen findet Eingang in die Risikobeurteilung des Geschäftsmodells. 3. Die Rolle des verantwortlichen Abschlussprüfers in allen Phasen der Abschlussprüfung wird deutlich gestärkt.
Demgegenüber führt die Änderung des IDW EPS 201 n. F. dazu, dass BFH-Rechtsprechung nun nicht mehr zu „berücksichtigen“, sondern lediglich zu „würdigen“ ist. Parallel sollen jedoch stattdessen die in IDW Sitzungsprotokollen veröffentlichten abweichenden Meinungen zum BFH „berücksichtigt“ werden. WP/StB Dipl.-Kfm. Mark Schüttler stellt in seinem Beitrag ab heraus, warum es dem Abschlussprüfer somit erschwert oder gar unmöglich gemacht wird, der BFH-Rechtsprechung auch künftig in der Handelsbilanz den Vorzug zu geben.
Ich wünsche Ihnen trotz der unsicheren Zeiten gutes Gelingen bei Ihren Aufgaben. Bleiben Sie gesund!
Beste Grüße
Yvonne Mueller
Fundstelle(n):
WP Praxis 4/2020 Seite 89
NWB OAAAH-44719