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EuGH 05.03.2020 Rs. C-48/19, NWB 12/2020 S. 816

Umsatzsteuer | Steuerfreiheit für telefonisch erbrachte medizinische Beratungsleistungen

Der entschieden, dass auch telefonisch erbrachte Beratungsleistungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheiten unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG fallen können, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung verfolgen.

Anmerkung:

Die Klägerin betrieb im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen ein sog. Gesundheitstelefon zur Beratung von Versicherten in medizinischer Hinsicht. Sie führte zudem Patientenbegleitprogramme durch, bei denen bestimmte Versicherte auf der Basis von Abrechnungsdaten und Krankheitsbildern über eine medizinische Hotline situationsbezogene Informationen zu ihrem Krankenbild erhielten. Die telefonischen Beratungsleistungen wurden durch Krankenschwestern und medizinische Fachangestellte erbracht, die größtenteils auch als „Gesundheitscoach“ ausgebildet ware...BStBl 2019 II S. 178