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BMF 27.02.2020 IV C 6 - S 2137/19/10002 :001, NWB 12/2020 S. 816

Bilanzierung | Pauschale Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

Das BMF hat die für die pauschale Bewertung von Jubiläumsrückstellungen maßgeblichen Richttafeln angepasst und mit Schreiben v.  bekanntgegeben, dass die bislang anzuwendenden Tabellenwerte der „Richttafeln 2005 G“ durch die im Juli 2018 veröffentlichten „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ zu ersetzen und spätestens am Ende der Wirtschaftsjahre zugrunde zu legen sind, die nach dem enden.