IFRS-Kommentar
18. Aufl. 2020
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§ 5 Anhang
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 1 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthalten Rz 81 ff.
Neu sind Ausführungen zu ED/2019/6 betreffend Anhangangaben zu Rechnungslegungsmethoden (Rz 47).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 IAS 1: der Anhang als fünfter (sechster) Abschlussbestandteil
1IAS 1.10 bestimmt, dass der vollständige IFRS-Abschluss folgende Bestandteile enthalten muss:
vier (ggf. fünf) Rechenwerke (Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Gesamtergebnisrechnung sowie – falls nicht in die Gesamtergebnisrechnung integriert – GuV) – die sog. primary statements;
einen Anhang bzw. Anhangangaben (notes and disclosures) als sog. secondary statement.
2 Das deutsche Bilanzrecht kennt in Ergänzung seiner Rechenwerke (rechtsformabhängig) einen Anhang (und einen Lagebericht). Das IFRS-Regelwerk schreibt (rechtsformunabhängig) die Ergänzung um notes and disclosures vor. Der erste Begriff verdeutlicht eher die Technik der Verbindun...