IFRS-Kommentar
18. Aufl. 2020
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§ 14 Sachanlagen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 16 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
Neu sind erweiterte Ausführungen zur Abgrenzung zwischen nachträglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten einerseits und nicht aktivierungsfähigem Aufwand andererseits (Rz 43).
1 Überblick
1.1 Regelungsbereich
1 IAS 16 umfasst das Teilgebiet der Bilanz, das nach deutscher Sprachregelung als „Sachanlagen” umschrieben wird. Es entspricht in etwa dem so überschriebenen Gliederungsteil in § 266 Abs. 2 HGB (Rz 66). Besonderheiten gelten für den Posten „Anlagen im Bau”:
Bei Eigenerstellung durch individuelle Auftragsvergabe an Handwerker entstehen aktivierungspflichtige Herstellungskosten.
Bei schlüsselfertiger Erstellung eines Bauwerks durch einen Generalunternehmer liegt ein Anschaffungsfall vor; hier beschränkt sich die Aktivierung während der Bauphase auf geleistete Anzahlungen.
Im Bereich der Immobilien des Anlagevermögens findet IAS 16 nur auf die vom Eigentümer selbst genutzte Immobilie (owner-occupied properties) unbeschränkt Anwendung. Bei fremd vermieteten oder der Wertsteigerung dienend...