Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 39 vom Seite 3283 Fach 29 Seite 1071

Änderungen in der Beamtenbesoldung 1994

von Lutz Renner, Bonn

Inkrafttreten: bzw. .

I. Besoldungserhöhung

1. Lineare Erhöhung

Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Ruhestandsbeamten bei Bund, Ländern und Gemeinden waren zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1993 v. (BGBl I S. 2139) mit Wirkung v. angehoben worden.

Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. ) sieht das BBVAnpG 1994 eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab - ab für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 und die Besoldungsordnungen B, C sowie R - um 2 % vor. Damit weicht der Gesetzgeber erneut davon ab, Löhne und Gehälter sowohl im Tarif- als auch im Besoldungsbereich nicht nur in gleicher Höhe, sondern auch zum gleichen Zeitpunkt anzupassen. Die Verschiebung der Anpassung um 3 Monate, für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 und die Besoldungsordnungen B, C sowie R um 4 Monate gegenüber dem Tarifbereich, soll ein spürbarer besonderer Beitrag für Beamte, Richter und Soldaten zur Haushaltsentlastung sein.

In die lineare Anpassung sind auch verschiedene Stellenzulagen, z. B. die Zu...