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Änderungen in der Beamtenbesoldung 1994
Inkrafttreten: bzw. .
I. Besoldungserhöhung
1. Lineare Erhöhung
Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Ruhestandsbeamten bei Bund, Ländern und Gemeinden waren zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1993 v. (BGBl I S. 2139) mit Wirkung v. angehoben worden.
Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. ) sieht das BBVAnpG 1994 eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab - ab für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 und die Besoldungsordnungen B, C sowie R - um 2 % vor. Damit weicht der Gesetzgeber erneut davon ab, Löhne und Gehälter sowohl im Tarif- als auch im Besoldungsbereich nicht nur in gleicher Höhe, sondern auch zum gleichen Zeitpunkt anzupassen. Die Verschiebung der Anpassung um 3 Monate, für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 und die Besoldungsordnungen B, C sowie R um 4 Monate gegenüber dem Tarifbereich, soll ein spürbarer besonderer Beitrag für Beamte, Richter und Soldaten zur Haushaltsentlastung sein.
In die lineare Anpassung sind auch verschiedene Stellenzulagen, z. B. die Zu...