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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 11 | Scheinrenditen: Betrogene Anleger werden bei einem Schneeballsystem doppelt bestraft

Der I. Senat des BFH hat die strenge Rechtsprechung des VIII. Senats zur Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung an einem sog. Schneeballsystem bestätigt. Danach hat der Anleger nicht nur die vom Betreiber des Systems als Zinsen tatsächlich geleisteten Zahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, sondern auch sog. Scheinrenditen, also niemals erwirtschaftete und nur auf dem Papier existierende Zinsgutschriften, die wieder angelegt worden sind.

Eine schlechte Nachricht gibt es für Anleger, die auf ein Schneeballsystem hereingefallen sind. Es geht um die berühmt-berüchtigten Scheinrenditen.

Betrogene Kapitalanleger müssen nicht nur die vom Betreiber des Schneeballsystems tatsächlich geleisteten Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern, sondern grundsätzlich auch Zinsgutschriften, die wieder angelegt worden sind. Und zwar selbst dann, wenn diese niemals erwirtschaftet worden sind und nur auf dem Papier existieren. Im Ergebnis werden die Anleger daher doppelt bestraft. Nicht nur, dass der komplette Einsatz futsch ist, sie müssen auch noch die Scheinrenditen versteuern, die sie nur auf dem Papier gesehen und direkt wiede...