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Track 03-04 | Heil- oder Heilhilfsberuf: Kriterien für Einordnung als freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbebetrieb
Das BMF hat sein grundlegendes Schreiben aus dem Jahre 2004 zur Einordnung der Einkünfte aus Heil- und Heilhilfsberufen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) auf den neuesten Stand gebracht. Wichtig ist die Klarstellung des BMF, dass bei der Prüfung der Vergleichbarkeit von Heil- und Heilhilfsberufen regelmäßig auf die Katalogberufe des Heilpraktikers oder des Krankengymnasten abzustellen ist.
Ist die selbständige Tätigkeit im Rahmen eines Heilberufs oder eines Heilhilfsberufs als freiberufliche Tätigkeit einzuordnen oder aber als Gewerbebetrieb? – Diese Frage ist ein absoluter Dauerbrenner. Auch in „Steuern mobil” haben wir uns schon häufiger damit befasst. – Da ist es natürlich eine gute Nachricht, dass das Bundesfinanzministerium jüngst seine grundlegende Anweisung aus dem Jahre 2004 zur Einordnung der Einkünfte aus Heilberufen und aus Heilhilfsberufen auf den neuesten Stand gebracht hat. Das war längst überfällig. Das Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Einen Heilberuf oder einen Heilhilfsberuf übt nach der Definition des BMF derjenige aus, dessen Tätigkeit der Feststellung, H...