Die Prüfung der Personalfachkaufleute
12. Aufl. 2020
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Besonders prüfungsrelevante Fachbegriffe des Personal managements
AEVO, Novellierung
Eine fachlich und pädagogisch hochwertige Arbeit der AusbilderInnen soll die Wiedereinführung der überarbeiteten Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), die zum in Kraft trat, leisten. In der neuen Rechtsverordnung ist geregelt, dass all diejenigen, die während der Aussetzung der AEVO als Ausbilder tätig waren, auch in Zukunft von der Verpflichtung, ein Prüfungszeugnis nach der AEVO vorzulegen, befreit sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn die bisherige Ausbildertätigkeit zu gravierenden Beanstandungen durch die zuständige Stelle geführt hat. Mit dieser Vorschrift wird den Betrieben ein praktikabler Übergang auf die neue Rechtslage ermöglicht. Andere Befreiungsvorschriften stellen weiterhin sicher, dass auch vergleichbare Qualifikationen das AEVO-Zeugnis ersetzen können.
Anpassungsfortbildung
Sie hat zum Ziel, eine Angleichung der Kenntnisse an veränderte Anforderungen am Arbeitsplatz sicherzustellen (z. B. Erwerb von Kenntnissen zur Maschinenbedienung beim Hersteller, wenn eine neue Maschinengeneration in Betrieb genommen wird).
Arbeitszeit
Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft vertraglich gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Man unt...