Die Prüfung der Personalfachkaufleute
12. Aufl. 2020
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Berufsausbildung von A - Z
Abschlussprüfungen
werden in anerkannten → Ausbildungsberufen durchgeführt. Ein Prüfungsausschuss stellt fest, ob der Prüfling die → berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfling ein → Prüfungszeugnis. Bei Nichtbestehen kann die A. zweimal wiederholt werden. In der → Ausbildungsordnung kann vorgesehen werden, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird. Ausbildende müssen → Auszubildende für die Abschlussprüfung freistellen. Jugendliche haben zudem einen Freistellungsanspruch für den Arbeitstag, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht. Die Abschlussprüfung ist für die Auszubildenden gebührenfrei. (→ §§ 15, 37 ff. BBiG)
Anrechnung beruflicher Vorbildung
Die bisherigen Verordnungen zur Anrechnung sind am außer Kraft getreten. Die Landesregierungen können seit dem in einem Über gangszeitraum bis neue Anrechnungsverordnungen erlassen. Ab müssen bei Vertragsabschlüssen keine BGJ bzw. BFS-Jahre, die in Bundesverordnungen geregelt sind, mehr angerechnet werden. Dann müssen aber die Landesverordnungen dahingehend geprüft werden, ob s...