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NWB Nr. 24 vom Seite 1901 Fach 29 Seite 953

Bundes-Angestelltentarifvertrag Ergebnis der Lohnrunde 1992

von Regierungsrat Manfred Petin, Düsseldorf

Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen das in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannte Gebiet).

Nach zunächst gescheiterten Verhandlungen, durchgeführter Schlichtung und Nachverhandlungen (mit erheblichen Abweichungen gegenüber dem Schlichtervorschlag) haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes am nach insgesamt 6 Verhandlungsterminen die Lohnrunde '92 abgeschlossen. Die Vergütungstarifverträge, die bisher galten, die zum gekündigt werden konnten und gekündigt worden waren, sind neu vereinbart worden. Sie sind frühestens zum kündbar. Das wesentliche Ergebnis:

I. Erhöhung der Angestelltenvergütung

Die Grundvergütungen, die Ortszuschläge, die Gesamtvergütungen und die Stundenvergütungen werden ab , für Angestellte der Vergütungsgruppen IIb und höher ab 1. 6. 1992, um 5,4 v. H. erhöht. Bei Angestellten im Pflegedienst (alle Vergütungsgruppen) tritt die Erhöhung einheitlich am in Kraft.

Die Tabellen mit den Vergütungssätzen für die Zeit ab 1. 5. bzw. (Anlagen 1-6 zum Tarifvertrag) für Angestellte im Bereich des Bundes und im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die unter die Anlage 1a zum BAT fallen (Anlage 1), für das Krankenpflegepers...