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Der Verwaltungsgerichtsprozeß
I. Einführung und Übersicht
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit spielt heute eine erhebliche Rolle auch bei der Planung und Realisierung politisch bedeutsamer Vorhaben. Während ihre Aufgabe früher darin gesehen wurde, den einzelnen Bürger vor Eingriffen der Verwaltung zu schützen, wirken sich die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte heute nicht selten einschneidend auf die Lebensverhältnisse vieler Menschen aus. Diese Entwicklung war eine Folge des Aufgabenzuwachses der Verwaltungsbehörden, so daß Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit heute über die Errichtung von Kernkraftwerken, Großflughäfen, Studienplatzkapazitäten usw. entscheiden. Hier geht es nicht mehr allein um die Rechte des einzelnen gegenüber dem Staat, sondern um den Ausgleich der Interessen sozialer Gruppen und die Fortentwicklung der modernen Industriegesellschaft. Der Alltag der Gerichtspraxis wird indes auch heute geprägt durch weniger spektakuläre Entscheidungen, z. B. über die Rechtmäßigkeit von Erschließungskostenbescheiden, Baugenehmigungen, Subventionsentscheidungen, Ausweisungsverfügungen usw., also durch das überkommene Prozeßrechtsverhältnis mit den Parteien Bürger und Staat.
Die BGBl I S. 446BGBl I S. 2587