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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 3 vom Seite 11

Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Blickpunkt

Praktischer Gesamtüberblick über die Regelungen der §§ 42f und 42g EStG

Thomas Rennar

Nahezu jeder Arbeitgeber hat sich beinahe alltäglich mit umfangreichen und komplexen Lohnsteuerthematiken zu befassen. Daher rücken auch eine potenzielle Lohnsteuer-Außenprüfung und Nachschau als besondere Außenprüfungsverfahren der Finanzverwaltung in den Blickpunkt der Beratungspraxis. Aufgrund akzessorischer Haftungsschuldnerschaft des Arbeitgebers für Lohnsteuerabzugsbeträge der Arbeitnehmerschaft ist es daher praktisch unumgänglich, sich bereits frühzeitig mit den wesentlichen steuerlichen Implikationen der in den §§ 42f und 42g EStG normierten Rechtsgrundlagen grundlegend auseinanderzusetzen, um böse Überraschungen in der Besteuerungspraxis bereits präventiv zu unterbinden.

I. Ausgangslage

Steuerliche Außenprüfungen dürften insbesondere unternehmerischen Mandanten nahezu flächendeckend bereits begegnet sein. Die verfahrensrechtlichen Grundlagen einer Außenprüfung sind hierbei in den §§ 193 ff. AO zu finden. Ergänzend findet sich hierzu im Einzelsteuergesetz des § 42f EStG eine Sonderregelung zur Lohnsteuer-Außenprüfung. Dessen Geltungsbereich ist aufgrund erheblicher praktischer Relevanz daher nachgehend zu eruieren. Zusätzlich hierzu findet sich in § 42g EStG eine weitere Sonderregelung zur Lohnsteuer-Nachsch...

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