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Coronavirus | Rechte als Reisender (JustizMin NRW)
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen informiert über reiserechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Pauschalreisen
Nach § 651h Absatz 1 und Absatz 3 BGB haben Reisende das Recht, eine Pauschalreise kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. Die erhebliche Gefährdung der Gesundheit durch den Corona-Virus kann einen solchen Umstand darstellen. Dabei kommt es allerdings nicht auf das subjektive Empfinden des Reisenden an. Wer aus reinem Unsicherheitsgefühl zuhause bleiben möchte, kann nicht kostenfrei stornieren. Entscheidend ist vielmehr die Beurteilung der konkrete...