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NWB Nr. 12 vom Seite 807

Krankenversicherungsschutz für Studenten – nicht immer einfach

Gerald Eilts

Seit [i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 832Jahren nimmt die Zahl der jungen Menschen, die entweder direkt nach dem Abitur oder aber nach zunächst absolvierter Berufsausbildung eine (Fach-)Hochschulausbildung beginnen, kontinuierlich zu. Die Betroffenen sollten eine Vorstellung davon haben, wie es für die Dauer des Studiums um ihren Krankenversicherungsschutz bestellt ist. Zudem sind zum Jahresbeginn Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften in Kraft getreten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Grundsatz der Krankenversicherungspflicht

Studenten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind, unterliegen grds. einer eigenständigen Krankenversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V), und zwar der Krankenversicherung der Studenten (KVdS).

[i]Bedeutung der EinschreibungDer Einschreibung (Immatrikulation) kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Sie markiert zunächst einmal den Zeitpunkt des Beginns der Versicherungspflicht. Die Immatrikulationsbescheinigung ist von großer Bedeutung, wenn es um die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht einer während des Studiums ausgeübten Beschäftigung geht oder wenn Eltern für ihre Kinder (weiterhin) Kindergeld erhalten möchten.

Zeitliche B...